Ziel und Wirkung
Gemäß Definition ist das Ziel einer strategischen Publikation die Bekanntmachung eines technischen Inhalts, um patentrechtlich relevanten Stand der Technik zu schaffen. Dadurch wird die patentrechtliche Neuheit der beschriebenen technischen Lehre zerstört und die notwendige Erfindungshöhe ähnlicher Schutzrechtsbegehren wird erhöht.
Allgemeine rechtliche Hintergründe
Allgemein existieren keine gesetzlichen Regelungen, wie genau die Durchführung von wirksamen strategischen Publikationen zu erfolgen hat. Die Anwendungsparameter strategischer Publikationen ergeben sich vielmehr indirekt aus den rechtlichen Vorgaben zur Anmeldung von Patenten und anderen Schutzrechten sowie Prüfungsrichtlinien und der einschlägigen Rechtsprechung.
Das Patentwesen setzt voraus, dass eine Erfindung neu sein muss, um patentierbar zu sein. Neu ist nicht, was zum Stand der Technik gehört. Stand der Technik beschreibt alle Kenntnisse, die zum prüfungsrelevanten Zeitpunkt öffentlich zugänglich sind. Er ist als Maßstab für die patentrechtliche Neuheit konzeptionell in jedem Patentrechtssystem vorhanden. Für die Neuheitsprüfung wird ein Einzelvergleich durchgeführt. Neuheit ist nur dann nicht gegeben, wenn sich die technische Lehre einer Erfindung mit sämtlichen Merkmalen aus einer zum Stand der Technik zählenden Offenbarung ergibt.
Eine Erfindung ist darüber hinaus nur patentfähig, wenn sie auf einer "erfinderische Tätigkeit" beruht. Dies tut sie nicht, wenn sie "für einen Fachmann naheliegend" ist. Die erfinderische Tätigkeit wird aufgrund einer qualitativen Bewertung des Abstands der Erfindung zum Stand der Technik insgesamt festgestellt. Bei der Prüfung auf "erfinderische Tätigkeit" können mehrere Schriften aus dem Stand der Technik in Form einer "Mosaik-Prüfung" herangezogen werden.
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